Cannabis, der Joint Dein Freund ?
Wir weisen zum 1. April höflich daraufhin, daß der Konsum eines Joints zwar erlaubt, aber genau wie bei Alkohol im Straßenverkehr nichts zu suchen hat. Über dieses Thema kann man sich wie immer im Netz ausführlich informieren. Ein Joint soll wohl schon reichen, den Grenzwert fürs Autofahren zu erreichen. Man droht mit Strafen ab 500,–€ und Führerscheinentzug, je nachdem aus welchem Grund man erwischt wird. Gerade die Alt-Hippies der 1960er/70er Jahren müssen aufpassen, die genehmigte Menge Marihuana/Haschisch in reinster Form zu kiffen. 1 Tüte pro Woche muß reichen, weil das Zeug lange braucht, sich im Körper abzubauen. Pro Haushalt sind immerhin 50 Gr. erlaubt – bei 0,3 Gr. reicht das für 150 Gutelaunemacher !
Also, ankommende Limousinen mit Graswolke und Alkoholfahnen können ggfs. an unseren Meetings nicht teilnehmen und müssen leider draußen bleiben ! (Ist bei uns allerdings auch noch nicht vorgekommen) Der Fahrer muß sauber bleiben, die 5 Beifahrer können sich weiter totlachen … Ävver, et hätt noch immer jot jejange.
Rückfragen bitte an Herrn Gesundheitsökonom Lauterbach, SPD.
-W.–
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